Momentan gilt in Rheinland-Pfalz die folgende Regelung für die Gastronomie:
Im Innenbereich gastronomischer Einrichtungen dürfen nur noch höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen gleichzeitig anwesend sein. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die Personenzahl auf fünf Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 gilt die 2G-Regel: Es dürfen ausschließlich genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen anwesend sein (Diese Regelung ist auch in Spielhallen/Spielbanken/Wettstellen vorgesehen.)
Für aktuelle Fallzahlen im Kreis Neuwied, erkundigen Sie sich bitte auf folgender Website: Corona RLP
Unsere Gastronomie ist also unter folgenden Auflagen geöffnet:
Bitte beachten Sie die angepassten Öffnungszeiten.
Angepasste Öffnungszeiten
Dienstag-Samstag
Durchgehend von 12:00 - 22:30 Uhr geöffnet. Küche von 12:00 - 15:00 Uhr und von 17:00 - 20:30 Uhr.
Sonntag
Durchgehend von 12:00 - 21:00Uhr göffnet. Küche von 12:00 - 20:00 Uhr.
Montag ist unser Ruhetag.